1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule
Dob Ten, Eigentümer Maximilian Dobrowolny (weiters als die Tennischule
bezeichnet), geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen
sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag
mit der Tennisschule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere
mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der
Annahme eines Auftrages frei.
2. Dauer der Leistungsinanspruchnahme
2.1 Wintersemester
– richtet sich nach dem jeweiligen Hallensaison der jeweiligen Hallenbetreiber (in der Regel von Oktober bis April)
– in den Tarifen sind alle Platznützungskosten (Hallenmiete, Licht) bereits inkludiert.
2.2 Sommersemester
– ergibt sich aus Ende und Anfang der Hallensaison (April – Oktober)
2.3 10er Blöcke
Individuell vereinbarte Trainerstunden im Umfang von 10 Stunden a 55 min.
3. Vertragliche Bindungsdauer
Die jeweilige Mindestvertragsdauer geht immer bis zum Ende der jeweiligen
Semesters. Ein Einstieg während des Semesters ist möglich, hier geht die
Mindestvertragsdauer ebenfalls bis zum Ende des Semesters.
4. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts- Gruppen- und Einzeltraining sowie Turnierbetreuung,
Videoanalyse und Feriencamps für Kinder. Mannschafts- und Gruppentraining wird zu
max. 4 Personen pro Platz durchgeführt. Bei Feriencamps sind bis zu 6 Teilnehmer pro Platz möglich.
Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und
Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und
Alter ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden nach
Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten
Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisschule bemüht
sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
5. Dauer der Trainingseinheiten
Die Dauer derTrainingseinheit beträgt i je nach Programm 55 Minuten (Einzel- oder
Tandemstunde), 85 min (Mannschafts- od. Gruppentraining mit 2 Einheiten je 45
min) oder 115 min (Mannschafts- od. Gruppentraining mit 2 Einheiten je 60 min),
sofern nicht anders angegeben.
6. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten
Können vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde
unverzüglich bis spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen.
Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, während der
Anspruch auf Entgelt für die Tennisschule weiter besteht.
Bei Einzeltraining: Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich.
Bei Storno unter 24 Stunden wird die komplette Stunde (inklusive Trainerhonorar) verrechnet.
Bei Storno unter 24 Stunden wird die komplette Stunde (inklusive Trainerhonorar) verrechnet.
Bei Gruppentraining besteht die Möglichkeit versäumte Stunden in anderen Gruppen
nachzuholen- ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
nachzuholen- ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab der 4. Woche) auf Grund einer Verletzung, Krankheit
o.ä. können bereits bezahlte und nicht konsumierte Trainingseinheiten
gutgeschrieben werden.
Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit)
oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mehr als 30
Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.
Für die Stornierung von Camps gelten folgende Regeln:
Bis 7 Tage vor Campbeginn: 30%
Ab 7 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 50%
Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 70%
No Show liegt vor, wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen.
In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.
Sofern dies möglich ist, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt im Falle einer Erkrankung
oder Verletzung des Kindes einzelne Tage, wie auch eine gesamte Ferienwoche,
in einer späteren Campwoche nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
oder Verletzung des Kindes einzelne Tage, wie auch eine gesamte Ferienwoche,
in einer späteren Campwoche nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
7. Aufsicht von Kindern:
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der
Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten).
Wir können außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e)
Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten).
Wir können außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e)
Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich
wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den
Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge
leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den
Trainingsbereich verlässt.
8. Trainingsbereich
Der Trainingsbereich umfasst lediglich die Trainingsplätze/Tennishalle.
9. Auschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen,
wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das
wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das
Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr
Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt
wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung
seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
10. Preise/ Zahlungen
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei
Trainingsblöcken am Beginn des Blockes und beim Semestertraining spätestens 14
Tage nach Erhalt des Zahlscheines fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender
Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto geleistet werden.
Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten
Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.
11. Haftung
Die Haftung der Tennisschule beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, den
Trainingsbereich sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet
auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von
ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen verursacht werden.
12. Mängelrüge
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der Tennisschule oder etwaigen entstandenen
Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72
Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72
Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden.
Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
13. Fotos
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos angefertigt werden und zu Zwecken
der Dokumentation und Werbung veröffentlicht werden können.
14. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der
Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die Tennisschule befugt, Ihre Daten für die Dauer
von drei Jahren aufzubewahren.
von drei Jahren aufzubewahren.
15. Gerichtsstand
Für Klagen aus diesem Vertrag von und gegen die Tennisschule ist das jeweilige Gericht in Graz zuständig.
16. Schlussbestimmungen
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.